2022-0341/V 02.01.2023
ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
Sofern in den nachstehenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen auf die Schriftform verwiesen wird, handelt es sich hierbei für Verbraucher im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 KSchG um eine reine Empfehlung.
1.) GELTUNGSBEREICH
Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen uns (Reisenhofer GmbH, FN 369809m, eingetragen im Firmenbuch des LG für ZRS Graz, Weissenbach 13a, 8082 Kirchbach) und einem Unternehmer iSd § 1 Abs 1 Z 1 KSchG sowie zwischen uns und einem Verbraucher iSd § 1 Abs 1 Z 2 KSchG für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen. Sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, kommen ausschließlich die gegenständlichen Bedingungen zur Anwendung. Dies gilt auch für den Fall widersprechender Geschäftsbedingungen eines kontrahierenden Unternehmers.
2.) VERTRAGSABSCHLUSS
2.1.a)
Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Eine Auftragsbestätigung ist nicht zwingend vorgeschrieben. Ein Vertragsabschluss kommt auch durch Ausführung des Auftrages zustande. Dem Kunden steht ein Rücktrittrecht innerhalb von 8 Tagen ab Erhalt der Auftragsbestätigung zu. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.
2.1.b.) Rücktrittsrecht des Verbrauchers nach dem KSchG
Ein Verbraucher hat in Abweichung zu Punkt 2.1.a.) das Recht, ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss zurückzutreten. Das Rücktrittsrecht des Verbrauchers ist ausgeschlossen, wenn
- dieser selbst die geschäftliche Verbindung mit uns oder unseren Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat;
- wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder den Beauftragten vorangegangen sind;
- bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von uns außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt 25 Euro, oder wenn unser Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt 50 Euro nicht übersteigt;
- bei Verträgen, die dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz oder dem Versicherungsvertragsgesetz unterliegen, oder
- bei Vertragserklärungen, die der Verbraucher in unserer körperlichen Abwesenheit abgegeben hat, es sei denn, dass er dazu uns gedrängt worden ist.
Der Verbraucher hat weiters das Recht binnen einer Woche ab Erkennbarkeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn ohne seine Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, die wir im Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt haben, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten. Maßgebliche Umstände sind
- die Erwartung der Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten, die erforderlich ist, damit unsere Leistung erbracht oder vom Verbraucher verwendet werden kann,
- die Aussicht auf steuerrechtliche Vorteile,
- die Aussicht auf eine öffentliche Förderung und
- die Aussicht auf einen Kredit.
2.1.c Rücktrittsrecht des Verbrauchers nach dem FAGG
Ein Verbraucher kann von einem Fernabsatzvertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Belehrung über die Voraussetzungen und Folgen des Widerrufs sind in der nachstehenden Widerrufsbelehrung angeführt:
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Reisenhofer GmbH
FN 369809m
Weissenbach 13a
8082 Kirchbach
Tel: +43 3116 27 1 79
E-Mail: info@m-reisenhofer.at
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ausnahmen vom Widerrrufsrecht:
Das Widerrufsrecht gilt insbesondere nicht bei Verträgen über Dienstleistungen, wenn wir noch vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen haben und die Dienstleistung vollständig erbracht wurde.
2.2)
Entsprechen die vom Besteller beigestellten Pläne nicht einer technisch einwandfreien Leistung, so trifft uns als Unternehmer hierfür keine Haftung sofern der Besteller keine offenkundig unrichtigen Pläne beistellt. Der Besteller ist insbesondere für die Richtigkeit der angegebenen Maße haftbar.
2.3.)
Sollten für die Ausführung des Vertrages Einwilligungen Dritter notwendig sein, so sind diese vor Vertragsabschluss, spätestens zum Zeitpunkt der Leistungserbringung, zu klären. Dies gilt insbesondere für Zustimmung Dritter, steuerliche Vorteile, öffentliche Forderungen oder Finanzierungen. Ein nachträgliches Rücktrittrecht ist nur mit unserer Zustimmung möglich.
3.) PREISE
3.1)
Unsere Preise verstehen sich: 1.) frei Haus bei Montage durch uns inkl. Zustellung exkl. Mehrwertsteuer, oder 2.) exkl. Montage, dann ohne Zustellung, und exkl. Mehrwertsteuer, ohne Versicherung und sonstiger Nebenkosten. Die Preise sind unter Zugrundelegung der derzeit geltenden Löhne und Materialpreise berechnet. Eine Erhöhung derselben im Zeitraum zwischen Anbotslegung und Lieferung um mehr als 5 % kann bei Vorliegen einer sachlichen Rechtfertigung zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Preisänderungen im Zeitraum von 2 Monaten nach Vertragsabschluss bleiben unberücksichtigt. Sollten sich Preissenkungen aus Umständen ergeben, die nicht in unserer Sphäre liegen, haben wir diese unter Vorlage des Sachverhaltes an den Kunden weiterzugeben.
3.2)
Ist die Leistung auf Abruf des Bestellers vereinbart und erfolgt der Abruf nicht fristgerecht, so tritt beim Besteller Annahmeverzug ein. Wir sind berechtigt bei Nichtabruf spätestens zwei Monate ab Auftragserteilung den uneingeschränkten Entgeltanspruch geltend zu machen.
4.) LIEFERFRIST
4.1)
Die von uns bekanntgegebenen Lieferfristen sind freibleibend, falls nicht schriftlich ein Fixgeschäft vereinbart wird. Die Lieferfrist beginnt frühestens mit der schriftlichen Bestätigung des Anbots, jedoch nie vor Klärung der technischen Einzelheiten.
4.2)
Werden die von uns angegebenen Lieferfristen um mehr als 14 Tage überschritten, ist der Besteller nach schriftlicher Einräumung einer weiteren Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, mittels schriftlicher Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatz aufgrund eines Verspätungsschadens steht dem Besteller nur zu, sofern wir schuldhaft (und zwar grob fahrlässig oder vorsätzlich) mit der Lieferung in Verzug sind.
4.3)
Werden angegebene Lieferfristen bei einem Gesamtauftrag nur teilweise überschritten ist der Rücktritt nur bezüglich der Teillieferung zulässig, die nicht innerhalb der Nachfrist erfolgt ist.
4.4)
Wir sind berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und darüber monatlich Teilrechnungen zu legen. Bei bauseitigen Verzögerungen und Unterbrechungen der Ausführungen durch den Besteller um mehr als 7 Tage sind wir berechtigt, unsere erbrachten Leistungen abzurechnen.
4.5)
Bei Nichtannahme der vertragsmäßig bereitgestellten Ware durch den Besteller sind wir nach unserer Wahl berechtigt entweder Erfüllung zu verlangen oder unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Bei Annahmeverweigerung durch den Besteller sind wir berechtigt, ohne konkreten Schadensnachweis eine Stornogebühr von 40 % des vereinbarten Preises oder den tatsächlich erlittenen höheren Schaden zu begehren.
4.6)
Vorbehaltlich weiterer Ansprüche sind wir berechtigt, die Erfüllung bereits abgeschlossener Rechtsgeschäfte zu unterlassen und nach unserem Belieben eine Liefersperre auszusprechen, wenn
- a) auf Seiten des Bestellers "schlechte Vermögensverhältnisse" (§ 1052 ABGB) eintreten, oder
- b) der Besteller einen von uns gesetzten Kreditrahmen nicht einhält, oder
- c) der Besteller mit der Bezahlung von älteren Schulden in Rückstand geraten ist, unabhängig vom Zeitpunkt des Zahlungsverzuges oder des Abschlusses des neuen Vertrages.
Bei Ausübung dieses Leistungsverweigerungsrechtes stehen dem Besteller keine Ansprüche, welcher Art auch immer, zu.
5.) VERSANDART (bei Montage durch uns)
5.1)
Die Lieferung der Ware erfolgt durch uns "Frachtfrei bis Bestimmungsort". Bei Verweigerung oder Verhinderung der Empfangnahme ist der Besteller zum Ersatz der gesamten Transport- und Verwahrungskosten verpflichtet. Die Gefahr geht mit Abladung am Bestimmungsort an den Besteller über.
5.2)
Eine Zustellung zu einer Baustelle ist nur möglich, wenn diese mit Firmenfahrzeugen erreicht werden kann und überdies Abstellflächen vorhanden sind.
6.) ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
6.1)
Soweit nicht anders vereinbart wurde, sind Lieferungen und Leistungen sofort ab dem Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Eine gesonderter Skonto steht unter der auflösenden Bedingung, dass das Konto des Bestellers bei uns sonst keine fälligen Verbindlichkeiten hat.
6.2)
Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB (§ 456 UGB) zumindest aber 10 % p. a. zu verrechnen. Ferner sind wir im Verzugsfall berechtigt, an pauschalen Betreibungskosten € 40,00 netto (je Mahnung) zu verrechnen. Der Besteller ist zudem verpflichtet, uns auch sämtliche Kosten, Auslagen und Mahnspesen entsprechend AHK bzw RATG zu ersetzen (soferne Anwälte einschreiten) und/oder Inkassokosten zu ersetzen. Ungewidmete Zahlungen auf bereits fällige Forderungen werden iSd § 1416 ABGB zunächst auf eventuelle Kosten und Zinsen, sodann auf die älteste Forderung angerechnet.
6.3)
Ferner sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn über das Vermögen des Bestellers ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde und bei Aufrechterhaltung des Vertrags für uns ein Nachteil iSd § 25a Abs 2 Z 1 IO eintreten würde.
6.4)
Wir sind berechtigt, monatlich Teilrechnungen zu legen. Diese gilt als anerkannt, wenn nicht innerhalb von zwei Wochen schriftlich Einspruch erhoben wird.
6.5)
Zahlungen sowie auch a-conto Zahlungen werden nur auf unser Konto (Bankverbindung) akzeptiert. Barzahlungen sind nicht mehr möglich. Bitte beachten Sie den Bankweg!
7.) MONTAGE, ABNAHME
7.1)
Bei Auftragserteilung zur Montage wird von uns entweder der vereinbarte Betrag oder der tatsächliche Aufwand (Stundenlohn, Material, Reisekosten, usw.) verrechnet. Die Montage muss ungehindert in einem Arbeitsgang ausgeführt werden können.
7.2)
Unsere Leistungen gelten mit Fertigstellung der Montage als ordnungsgemäß vom Kunden übernommen (in Betrieb genommen), auch wenn keine formelle Übergabe stattgefunden hat. Bei Abnahme durch einen von uns beauftragten Zivilingenieur ist dessen mängelfreie Befundung einer formellen Übernahme gleichzusetzen.
7.3)
Bei Erteilung einer Montage sind die bauseitigen Leistungen vorab zu erfüllen. Der Montageort muss frei zufahrbar und zugänglich sein. Eine Bereitstellung von Strom und Wasser ist zu gewährleisten. Sollte einer der Punkte nicht erfüllt werden, ist mit Mehrkosten zu rechnen, die nach tatsächlich entstandenem Aufwand abgerechnet werden. Dazu gehören auch zusätzliche An- und Abfahrten. Der Montageort wird besenrein wieder verlassen.
8.) GEWÄHRLEISTUNG
8.1)
Wir leisten Gewähr dafür, dass unsere Produkte dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen. Diese Gewährleistung erstreckt sich auf die Dauer von 6 Monaten nach Übergabe bzw. Bereitstellung unserer Produkte.
8.2)
Etwaige Mängel sind unverzüglich (bei Konsumenten innerhalb von 10 Tagen) schriftlich anzuzeigen und zu spezifizieren. Im Falle einer Verpflichtung und Mängelbehebung sind wir berechtigt nach unserer Wahl
- a) die mangelhafte Ware an Ort und Stelle zu verbessern, oder
- b) die mangelhafte Ware (Teile) auszutauschen, oder
- c) den Liefergegenstand gegen Rückerstattung des bezahlten Rechnungsbetrages zurückzunehmen und vom Vertrag zurückzutreten.
8.3)
Für den Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen; die Punkte 8.1) und 8.2) kommen daher nur zur Anwendung, sofern diese nicht gegen zwingendes Recht des Verbraucherschutzes verstoßen.
9.) EIGENTUMSVORBEHALT
9.1)
Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig entstehenden Forderungen, unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen und anerkannt sind.
9.2)
Auch durch den Einbau erwirbt der Käufer nicht das Eigentum an der gelieferten Sache und bleibt die Ware (Garagentore, Fenster, Dachflächenfenster) ein selbständiger Bestandteil und in unserem Eigentum.
9.4)
Der Besteller ist verpflichtet, uns Pfändungen oder Zugriffe Dritter auf die vorbehaltene Ware unverzüglich mitzuteilen.
10.) PRODUKTHAFTUNG
Der Besteller bestätigt auf die Eigenart des Produktes hingewiesen worden zu sein und eine Ausfertigung der Produktbeschreibung samt Bedienungsanleitung erhalten zu haben.
11.) SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die nichtige, unwirksame oder undurchführbare Bestimmung gilt indes als durch eine ihrem wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahe kommende Bestimmung ersetzt.
12.) ERFÜLLUNGSORT
12.1)
Für alle Lieferungen und Leistungen gilt als Erfüllungsort A-8082 Kirchbach und zwar auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.
12.2)
Für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht für Graz erster Bezirk zuständig. Für Verbraucher kommt zwingend § 14 KSchG zur Anwendung (örtlich zuständige Gericht des Wohnsitzes/gewöhnlichen Aufenthalts/ Beschäftigungsorts).